Eine schamanische bzw. energetische Behandlung kann keine medizinische bzw. psychotherapeutische Behandlung ersetzen, aber durchaus ergänzen. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Mittel verabreicht. 

 

Ich arbeite nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. April 2004 nach dem Paragraph 1BvR 784/03.